Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ultra Logist

1. Vertragsparteien

1.1 Dienstleister / Frachtführer

Ultra Logist

E-Mail: info@ultralogist.com

(nachfolgend „Ultra Logist“ oder „Frachtführer“)

1.2 Kunde

Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die über ein Bestellformular, eine Plattform oder auf anderem bestätigten Weg einen Fahrzeugtransport bei Ultra Logist beauftragt (nachfolgend „Kunde“).

1.3 Fahrer Der Fahrzeugtransport wird entweder durch Mitarbeiter von Ultra Logist oder durch selbstständige Fahrer bzw. Subunternehmer durchgeführt, die vertraglich an Ultra Logist gebunden sind (nachfolgend „Fahrer“).

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Ultra Logist übernimmt die Überführung von Fahrzeugen des Kunden (nachfolgend „Fahrzeuge“) zwischen internationalen Standorten gemäß individueller Vereinbarung.

2.2 Für die Dauer des Transports organisiert Ultra Logist – sofern erforderlich – geeignete Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Transportpreise werden individuell mit dem Kunden vereinbart und richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand des jeweiligen Transports.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Fahrzeugübergabe ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Ultra Logist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

3.3 Der Basis-Transportservice umfasst Abholung, Überführung und Ablieferung des Fahrzeugs. Zusatzleistungen können separat vereinbart und berechnet werden.

3.4 Der endgültige Transportpreis richtet sich insbesondere nach Herkunftsland, Fahrzeuggröße und Sonderleistungen. Preisangaben im Bestellportal stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar. Sonderfälle (z. B. Großfahrzeuge, Reifenservice) werden gesondert berechnet.

4. Pflichten des Kunden und Fahrzeugzustand

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, Ultra Logist spätestens einen (1) Werktag vor Transportbeginn alle erforderlichen Fahrzeugdaten (Modell, FIN/VIN, Besonderheiten) mitzuteilen.

4.2 Der Kunde bestätigt, dass sich das Fahrzeug in fahrbereitem und verkehrssicherem Zustand befindet. Für Schäden oder Verzögerungen, die auf technische Mängel oder Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt Ultra Logist keine Haftung.

4.3 Bei einer Panne während des Transports informiert der Fahrer unverzüglich Ultra Logist. Je nach Situation wird ein Abschleppdienst oder eine Werkstatt beauftragt. Kosten werden durch die Versicherung übernommen, sofern Ultra Logist oder der Fahrer den Schaden zu vertreten haben.

5. Versicherung

5.1 Innerhalb der Europäischen Union sind Fahrzeuge während des Transports über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Eigenschäden werden – je nach Fall – über Versicherung oder direkte Entschädigung reguliert.

5.2 Ultra Logist verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.

5.3 Dem Kunden wird empfohlen, zusätzlich eine eigene Fahrzeug- bzw. Inventarversicherung vorzuhalten.

6. Haftungsbeschränkung des Frachtführers

6.1 Fahrzeuge dürfen ausschließlich zum Zweck der Überführung genutzt werden. Die Überführung erfolgt in der Regel durch Fahren des Fahrzeugs.

6.2 Vor Transportbeginn wird eine Sichtprüfung durchgeführt und vorhandene, erkennbare Schäden dokumentiert.

6.3 Bei stark verschmutzten, vereisten oder verschneiten Fahrzeugen können bestehende Schäden unentdeckt bleiben.

6.4 Ultra Logist haftet nur für Schäden, die durch eigenes Personal oder beauftragte Fahrer verursacht wurden. Für technische Defekte oder Verschleiß übernimmt Ultra Logist keine Haftung.

6.5 Bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen erfolgt die Regulierung über die Versicherung von Ultra Logist oder durch direkte Entschädigung.

6.6 Für Steinschläge, normale Gebrauchsspuren oder Reifenpannen besteht keine Haftung. • Bei offensichtlichen Glasschäden wird einmalig eine Entschädigung von 100 € gezahlt. • Bei Steinschlägen in der Windschutzscheibe beträgt die Entschädigung 50 €. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.7 Fahrer sind Mitarbeiter oder genehmigte Subunternehmer von Ultra Logist.

6.8 Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks) haften die Parteien nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.

6.9 Vereinbarte Lieferzeiten stellen Zieltermine dar und können nicht garantiert werden.

6.10 Die Haftung für Verlust oder Totalschaden ist auf den Fahrzeugwert gemäß Kaufvertrag begrenzt. Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.

6.11 Ultra Logist haftet nur für Dokumente und Zubehör, die bei Übergabe ausdrücklich übergeben wurden.

7. Haftung des Kunden

7.1 Ist das Fahrzeug nicht transportfähig, kann Ultra Logist den Auftrag stornieren und die entstandenen Kosten vollständig in Rechnung stellen.

7.2 Die Haftung von Ultra Logist beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Fahrer und endet mit der Ablieferung am vereinbarten Zielort.

7.3 Der Kunde hat das Fahrzeug unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb eines (1) Werktages schriftlich per E-Mail erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fahrzeug als akzeptiert.

7.4 Ultra Logist liefert grundsätzlich auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten. Ist eine Übergabe nicht möglich (z. B. defekte Schlüsselbox), können Zusatzkosten berechnet werden.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für fünf (5) Jahre.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Es gilt das Recht des Sitzlandes von Ultra Logist unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

9.3 Ultra Logist ist berechtigt, Aufträge abzulehnen. Verträge gelten jeweils nur für den einzelnen Transportauftrag.

9.4 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und können jederzeit angepasst werden.

9.5 Bei Abweichungen zwischen Sprachversionen ist die englische Fassung maßgeblich.